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Mitglied werden

Jeder Wohnungssuchende ab 18 Jahre kann bei uns Mitglied werden. Voraussetzung dafür bildet die Einzahlung der in der Satzung festgelegten Geschäftsanteile. Durch den Erwerb dieser Anteile wird das Mitglied zum Miteigentümer, kann aktiv sein Umfeld mitgestalten und wohnt auch in Zukunft zu kalkulierbaren Mieten.

Eine Kaution oder Provision ist nicht zu entrichten.

Ein Mitglied beteiligt sich durch Übernahme von Geschäftsanteilen an der Genossenschaft.

Die für die Anteile eingezahlten Guthaben werden bei Ausscheiden aus der Genossenschaft wieder ausgezahlt.

Für die Mitgliedschaft sind 22 Pflichtanteile entsprechend einem Betrag von 562,32 € zu zeichnen.

Bei Nutzung einer Wohnung, sind in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße, weitere Anteile zu zeichnen.

 

Anzahl der Anteile Kosten (in €)
Einzimmerwohnung 46 – 49 1.175,76 – 1.252,44
Zweizimmerwohnung 48 – 74 1.738,08 – 1.891,44
Dreizimmerwohnung 92 – 104 2.351,52 – 2.658,24
Vierzimmerwohnung 109 – 116 2.786,04 – 2.964,96
Fünfzimmerwohnung 133 3.399,48

 

Für umgebaute Wohnungen, z. B. ehemalige 4- und 5-Zimmerwohnungen, die jetzt nur noch 3 oder 4, dafür größere Zimmer besitzen, sind die Anteile entsprechend der ursprünglichen Zimmeranzahl zu zeichnen.

Bei eintritt ist ein Beitrittsgeld von 51,13 € zu entrichten.

 

Falls Sie weitere Fragen haben sollten, können Sie sich gerne, für weitere Informationen, mit einem Mitarbeiter in Verbindung setzen.

Zu den Ansprechpartnern

Überblick  

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