Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen

Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen

Wir fragen uns: Werden auch wir morgen enteignet?


Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen ist mit ihrem Anliegen schon länger unterwegs. Jetzt hat sie deutlich sichtbar Berlin plakatiert und sammelt Unterschriften für das Volksbegehren. Da stellt sich die Frage: Sollen auch wir enteignet werden?

Durch einen Volksentscheid will die Initiative erreichen, dass der Berliner Senat Maßnahmen einleitet, Immobilien zur Vergesellschaftung in Gemeineigentum zu überführen: Das heißt hier: enteignen – alle Unternehmen mit mehr als 3 000 Wohnungen, gleich welcher Rechtsform. Ausgenommen sollen Unternehmen sein, die sich im öffentlichen Eigentum oder kollektivem Besitz befinden oder die gemeinwirtschaftlich verwaltet werden.

 

Der Unterschied zwischen kollektiv und genossenschaftlich

Kollektiv klingt irgendwie nach Gemeingut. Aber Vorsicht. Genossenschaften sind kein Gemeingut. Sie gehören über Mitgliedsanteile den Mitgliedern. Sie sind privatwirtschaftliche Unternehmen, formal eine juristische Person – eine eingetragene Genossenschaft (eG). Sie erzielen Gewinne zur Reinvestition in den Bestand und können Dividenden an ihre Mitglieder ausschütten, die als Gegenleistung ja ihr „Kapital“ in der Form von Mitgliedsanteilen der Genossenschaft anvertrauen.

Eigentlich war es nicht die Absicht der Initiative Genossenschaften zu enteignen, aber leider steht das so deutlich nicht im Amtsblatt.

Und ganz ohne Kollektiv: Die Genossenschaften haben mit 5,66 Euro/m² die günstigsten Durchschnittsmieten der Stadt und bieten dazu noch ein lebenslanges Wohnrecht.

 

Wie steht die Politik zur Enteignung?

Verschiedene Genossenschaften haben Politiker auf das Thema angesprochen. DIE LINKE unterstützt die Initiative und die Grünen zeigen Bereitschaft zur Übernahme der Ziele der Initiative. Und die wohnungspolitische Sprecherin der SPD, Iris Spranger, hat bereits erklärt, dass man Genossenschaften von der Enteignung nicht ausnehmen könne. Dies ging auch schon beim Mietendeckel rechtlich nicht. Hier stand angeblich der Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz dagegen.

 

Volksbegehren ?Volksentscheid

Wenn das Volksbegehren erfolgreich ist, dann stimmen alle Berliner zeitgleich mit der Bundestagswahl darüber ab. Wenn dann der Volksentscheid (so heißt die nächste Stufe) erfolgreich wäre, dann muss der nächste Senat darüber entscheiden, ob er das Volksbegehren umsetzen wird. Dann muss das Abgeordnetenhaus über ein konkretes Gesetz beschließen und die entsprechenden Wohnungsunternehmen könnten enteignet werden.

 

Das Problem und die Lösung

Berlin hat viel zu wenig Wohnungen. Damit sich Angebot und Nachfrage wieder ausgleichen, müssen alle deutlich mehr bauen als bisher. Dies geht nur, wenn alle Akteure wertgeschätzt werden und sich weiter in Berlin engagieren. Nur gemeinsam sind sie in der Lage, die fehlenden 200.000 Wohnungen zu bauen. Enteignungsbestrebungen helfen da nicht – im Gegenteil.

Wer investiert nach Enteignungen künftig noch in Berlin? Auch in anderen Branchen? Die Politik muss endlich alle Partner auf Augenhöhe behandeln und bei einzelnen schwarzen Schafen genauer hinsehen.

Zahlen zum Thema

  • 29 Berliner Wohnungsbaugenossenschaften haben jeweils über 3 000 Wohnungen
  • Zusammen haben sie 140.000 Wohnungen und 225.000 Mitglieder. Folglich würden nicht nur 29 Genossenschaften enteignet, sondern gleichzeitig auch deren Mitglieder
  • Der Senat hat für die Enteignung von „Deutschen Wohnen & Co“., mit gegenwärtig ca. 243.000 Wohnungen, eine Entschädigungssumme von rund 38,5 Milliarden Euro* Damit ließen sich allein um die 155.000 Sozialwohnungen neu bauen.
  • Übrigens: Der Berliner Haushalt* umfasst für 2021 dagegen nur 32,3 Milliarden und die Schulden* liegen bei knapp 54 Milliarden (Stand 2019)

*Quelle: berlin.de

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